Was musst du alles wissen zum Thema Krankenversicherung als Anwärter?
Diese Fragen sind die am häfigsten gestellten Fragen zum Thema Krankenversicherung. Damit du bestmöglich vorbereitet in dein Referendariat startest, bekommst du hier alle für dich wichtigen Antworten für deine persönliche Lebenssituation.
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für Beamte, Soldaten und Richter, deren Kinder sowie deren Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner. Der jeweilige Dienstherr trägt für Beamte und deren Familien eine gewisse soziale Verantwortung, die sich in der Praxis als Beihilfe, also als Zuschuss für die Kosten der Krankenversicherung äußert.
Die Beihilfe ergänzt jedoch lediglich die zumutbare Eigenvorsorge. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für Behandlungen, Medikamente und Ähnliches selbst aufkommen. Deshalb ist eine entsprechende private Krankenversicherung notwendig.
Grundsätzlich übernimmt die Beihilfe alle wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen für notwendige Behandlungen. Sie kommt also immer dann ins Spiel, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die bundes- und landesrechtlich geregelte Fürsorgepflicht hat jedoch Grenzen, sodass unterschiedlichste Leistungseinschränkungen je nach Beihilfeverordnung bestehen können. Bestimmte Leistungen sind je nach Bundesland in den Beihilfevorschriften ausgeschlossen. Dazu können gehören:
- Medizinische Maßnahmen, die nicht aufgrund einer Erkrankung durchgeführt werden
- Bestimmte Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt, etwa Chefarztbehandlung oder ein Zweibettzimmer
- Ein höherwertiger Zahnersatz als normal nötig, in Form von Kronen oder Implantaten aus Keramik.
Zusätzliche Lücken entstehen für Beamte dadurch, dass der Dienstherr nicht sämtliche Kosten als beihilfefähig anerkennt, sondern Beihilfe nur auf sogenannte „beihilfefähige Aufwendungen“ gewährt. Manche Behandlungsmethoden oder Arzneimittel sind so von der Erstattung voll oder teilweise ausgeschlossen. Das heißt, ein Teil der Kosten muss selbst getragen werden. Diese Lücken schließen Sie mit unseren speziellen Beihilfeergänzungstarifen.
Die Kostendämpfpauschale (KDP) ist ein festgelegter fixer Eigenanteil, den Beihilfeberechtigte für sich und ihre beihilfeberechtigten Angehörigen selbst zu tragen haben. Diese Form der Selbstbeteiligung ist je nach Beihilfeverordnung individuell geregelt. Die Höhe der KDP richtet sich nach der Besoldungsgruppe des Antragstellers. Maßgeblich ist hier die Besoldungsgruppe zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Die Kosten variieren jedoch je nach Bundesland und können bis zu 750 Euro im Jahr betragen. In einigen Bundesländern entfällt der Betrag komplett.
Ausgenommen von der Kostendämpfpauschale sind beispielsweise Empfänger von Anwärterbezügen, hinterbliebene Lebenspartner und Beihilfeberechtigte, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
Grundsätzlich ist es so, dass berücksichtigungsfähige Kinder von Beamten eine erhöhte Beihilfe von 80 Prozent erhalten (Ausnahmen sind Hessen und Bremen). Dadurch bleibt für Kinder lediglich ein Anteil von 20 Prozent für den privaten Restkostenschutz übrig. Durch den geringen Eigenanteil wird selbst hochwertiger Krankenversicherungsschutz für Kinder somit vergleichsweise beitragsgünstig. Ob der Nachwuchs überhaupt in die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse mit aufgenommen werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Ausschlaggebend ist beispielsweise das Einkommen des Beihilfeberechtigten oder ob der andere Elternteil bereits gesetzlich versichert ist.
Es besteht kein Risiko, Kinder privat zu versichern. Gerade Neugeborene werden von privaten Krankenversicherern ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit aufgenommen. Dafür muss lediglich ein Elternteil seit mindestens drei Monaten Versicherungsnehmer sein. Die Anmeldung muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Geburt oder Adoption erfolgen. Ein späterer Wechsel aus der Beihilfe in die gesetzliche Krankenversicherung ist jederzeit möglich.
Da es sich bei einer privaten Krankenversicherung für Beamte stets um einen individuellen Versicherungsschutz handelt, können die Kosten hierfür nicht pauschal beziffert werden. Durch aufeinander abgestimmte Tarifvarianten passen wir Ihre Versicherung direkt an die jeweiligen Anforderungen Ihres Beihilfeanspruchs an. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre aktuelle Lebenssituation sowie Ihre persönlichen Wünsche.
Vom Einsteiger- bis zum Hochleistungsschutz können Sie selbst entscheiden, was Ihnen wichtig ist. Je nach dem, für welchen Tarif und welche Zusatzleistungen Sie sich schlussendlich entscheiden, errechnen sich daraus Ihre Kosten für Ihren Krankenversicherungsschutz. Lassen Sie sich gerne dazu beraten und fordern Sie Ihr persönliches Angebot an.